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Schildbürgerstreich in Wismar?

Sanierung der Wollenweberstraße

13.05.2021 –

Montag 10.5.21: Tagsüber wird in der Sargmacherstraße/Ecke Hegede auf Empfehlung des ADFC ein Rundbord aus Sicherheitsgründen abgeschliffen. Am selben Abend wird vom Bauausschuss für ein anderes Bauvorhaben- die Umgestaltung der Wollenweberstraße- genau das gleiche Detail wieder beschlossen….trrotz umfangreicher Argumentation unserer Fraktion gegen die vorgestellte Gestaltung dieses sehr schmalen Straßenraumes.

Die schmalste Stelle der Wollenweberstraße ist der Kreuzungspunkt zur Neustadt. Hier ist die lichte Öffnung zwischen den Häusern aufgrund eines Fallrohres nur ca.3,50m. Für den öffentlichen Gehweg bleibt hier abzüglich der 2,55m breiten Fahrbahn (einschl. Gerinnestreifen) weniger als 1m, der dann auch noch auf zwei Streifen von weniger als 50cm verteilt wird. Solch eine Minigehweg von 50cm ist weder für Rollstuhlfahrer, noch für Rollatornutzer (mit einer Standardbreite von 60cm) noch für Kinderwagen oder Kinder auf Laufrädern oder Fahrrädern nutzbar. Ganz im Gegenteil, werden all diese Nutzer durch diese unsinnige symmetrische Aufteilung dazu gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Zusätzlich bildet der 3cm hohe Rundbord ein enormes Risiko für Kinder auf Fahrrädern oder Laufrädern, die vom Gehweg auf die Straße ausweichen müssen, hier zu stürzen.

Da von vornherein klar, dass eine klassische Teilung zwischen Fahrzeugen auf der Straße und Fußgängern auf dem Gehweg nicht möglich ist, wäre nur eine Gestaltung mit Tiefborden ohne Höhenunterschied (wie sie in der Krämerstraße z.B auch vorliegt) möglich. Dann könnte langfristig auch eine flexible Umstellung als reine Anliegerstraße oder Spielstraße möglich sein. Das Argument, dass aus Gründen des Denkmalschutzes eine Dreiteilung in Straße mit beidseitigem Gehweg notwendig ist, erscheint ausserdem nicht stichhaltig: weder die genaue Referenzepoche, noch historische Fotos oder Pläne konnten darlegen, dass es jemals einen historisch wertvollen 50cm Gehweg an dieser Stelle gab. Sicherheit und Barrierefreiheit sollten daher den Aspekt Denkmalpflege deutlich überwiegen.

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