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Der sichere Weg zur Schule

„Schaffung einer Fahrradstraße im Umfeld der Robert- Lansemann-Schule und Berücksichtigung von Fahrradwegen im Umfeld von Schulen im Verkehrsentwicklungsplan „

13.05.2022 –

Im Februar diesen Jahres stellten wir einen Antrag für einen sicheren Fahrradweg zur Lansemann-Schule.

In der Märzsitzung des Bau- und Sanierungsausschusses stand das Thema auf der Tagesordnung, dazu gab es eine Stellungnahme der Stadtverwaltung.

Es wurden mehrere rechtliche Gründe genannt, die die Einrichtung einer Fahrradstrasse von und zur Schule nicht ermöglichen würden.

Aber, so die Antwort, Zitat:

Derzeit gibt es zwei richtungsgebundene Radverkehrsanlagen in Richtung der Robert-Lansemann-Schule, zum einen Schweriner Str. – Klußer Damm – Lenensruher Weg und zum anderen Dr. -Leber -Str. – Kanalstraße – Lenensruher Weg, als sicherere Quelle / Ziel Verbindungen.“

Wir waren verblüfft. Dachten wir doch bisher, dass auch in Wismar die StVO gilt.

Danach müssen Radverkehrsanlagen durch eine entsprechende Beschilderung als solche kenntlich gemacht werden.

In der o.g. Sitzung wiesen wir daraufhin, das eine Beschilderung entsprechend StVO nicht vorhanden sei.

Die Verwaltung zog ihre Antwort zur nochmaligen Prüfung zurück.

In der Aprilsitzung stand das Thema erneut auf der Tagesordnung. Stolz erläuterte die Vertreterin der Stadtverwaltung (inclusive Foto), dass inzwischen ein Schild aufgestellt sei und nun alles in bester Ordnung ist. Hurra hurra ein Schild ist da.

Auf unseren Einwand hin, dass ein Schild an der Kanalstrasse Höhe Tankstelle ja nur bis zur nächsten Einmündung gelte und auf der Gegenrichtung keine Kennzeichnung vorhanden ist, wurde angemerkt, dass ja ein roter Pflasterstreifen vorhanden sei.

Es ist schon erstaunlich in welcher Qualität Anfragen beantwortet werden. Selbst wenn man sich der StVO nicht mehr ganz sicher ist, genügen max. 10min. StVO Lektüre um zu erkennen, dass ein roter Pflasterstreifen allein keine Kennzeichnung eines Fahrradwegs darstellt.

Aber wir haben eine Idee. Wir laden die Experten der Stadtverwaltung zur einer Exkursion zum Klußer Damm ein. Dort kann man besichtigen, wie die Beschilderung eines Radweges entsprechend StVO zu erfolgen hat, auch wenn ein roter Pflasterstreifen vorhanden ist.

Die Story ist noch nicht zu Ende, es wird weiter geprüft.

 

Fazit: 

Für Schüler*innen und Lehrer*innen bleibt der Weg von und zur Schule weiter unsicher.

 

Ich frage mich bei meinen Fahrradfahrten durch die Stadt oft, nach welchen Regeln in den Schulen die Fahrradprüfung abgenommen wird. Die StVO jedenfalls taugt in Wismar nicht als Rechtsgrundlage.

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